aufgeklärt!

Seit Inkrafttreten der Baustellenverordung BaustellV am 1. Juli 1998 sind Bauherren in der Pflicht auf ihren Baustellen für geeignete Maßnahmen zur wesentlichen Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu sorgen.

SiGeKo

Wir übernehmen für Sie die Aufgaben des SiGeKo in allen Belangen der BaustellV und der RAB 30.

Analyse der Entwurfs- und Ausführungsplanung

Feststellen und Berücksichtigung der Wechselwirkung aller Gewerke

Erstellen einer Vorankündigung

Ausarbeiten des SiGe-Planes

Zusammenstellen der Unterlage gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV

Überprüfung der Umsetzung des SiGe-Plans und anderer sicherheitsrelevanter Elemente

Durchführung von Baustellenbegehungen und Teilnahme an Baustellenbesprechungen

Mitwirkung bei der Abstimmung mit beteiligten Behörden und Institutionen

Laufende Überprüfung und Änderung des SIGE-Planes